Vom ersten Boot zum Bootsverleih

Hatten Sie auch schon einmal die Idee einen Bootsverleih zu gründen?

Selbständig im Bootsverleih - So kommt der Erfolg von ganz alleine

Urlaub am Wasser ist für viele Menschen noch immer das schönste Erlebnis in ihrem Leben. Wer hier noch zusätzlich einmal eine kleine Reise auf dem Wasser in einem eigenen Boot oder einer eigenen Yacht tätigen kann, der hat sich Erinnerungen für das ganze Leben geschaffen. Doch wie kommt man an das Boot und die Yacht? Ganz einfach: Mit einem Bootsverleih. Da stellt sich natürlich auch die Frage, wie man als selbständiger Unternehmer von dem Drang nach Urlaub und Erholung profitieren kann. Die Idee einen Bootsverleih eröffnen zu wollen ist nicht ganz neu, aber derzeit so aktuell wie noch nie. Denn wie in den letzten Jahrzehnten auch ist das Wachstumspotential auf den Märkten riesig. Die Menschen reisen immer mehr. Ein zusätzlicher Grund, um sich selbst einmal zu fragen: Lohnt es sich ein Boot vermieten zu wollen?

 

Die Charterfirma planen - Aus klein wird groß

In der Regel fängt man mit Bötchen bzw. kleinen Booten an, wenn man ein Boot vermieten möchte. Dazu muss man übrigens noch nicht einmal mehrere Boote oder Yachten besitzen. Dieser Zustand wird vermutlich erst dann eintreten, wenn man es das erste Mal geschafft hat das eigene Boot zu vermieten. Ein eigenes Boot zu vermieten hat gegebenenfalls weitere Vorteile! Denn grundsätzlich kann, unter bestimmten Umständen, ein Boot steuerlich absetzbar sein. Das gilt auch dann, wenn man Einnahmen durch den Verleih des Bootes erzielt. Denn wenn man sein Boot vermieten oder seine Yacht verchartern möchte ist man unter Umständen eine gewerbetreibende Person, sprich Unternehmer. In diesem Falle würden die Kosten für das Boot und die Yacht natürlich Betriebsausgaben. Einen Bootsverleih eröffnen und eine gewinnbringende Yachtcharter gründen kann folglich sehr einfach sein. Wir dürfen und möchten hier keine Steuerberatung bieten. Dieses Thema sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater besprechen oder sich an einen geeigneten Steuerberater wenden. Natürlich gibt es auch einige Risiken, wenn man eine Yacht verchartern möchte.

 

Welche Risiken gibt es?

Wer mit einem Bootsverleih oder einem Yachtcharter Unternehmen selbständig werden will, der darf natürlich nicht die geschäftlichen Risiken außer Acht lassen. Das eigene Boot vermieten, oder die eigene Yacht verchartern lohnt sich nur wenn es eine entsprechende Nachfrage gibt. Am örtlichen Baggersee ist eine Yacht vermutlich etwas übertrieben und wird wenige Kunden anlocken. Demgegenüber benötigt es sowohl an der Nordsee und Ostsee sowie im Mittelmeer (Adria, Balearen, Ägäis z.B.) nicht unbedingt ein Tretboot. Hier braucht es vielmehr handfeste und hochwertige Lösungen für das zahlende Publikum. Das wichtigste Hindernis ist die Anschaffung, sowie die Kosten für den laufenden Unterhalt. Dazu gehören unter anderem:

  • Kosten für Service und Wartung
  • Kosten für den Liegeplatz
  • Reparaturen
  • Versicherung
  • Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Lizenzen und Abnahmen

Gerade der letzte Punkt ist ein enormer Kostentreiber. Wer eine Yachtcharter gründen möchte, der muss sich darüber im Klaren sein das er seinen Kunden eine hohe physische Sicherheit bieten muss. Unfälle aufgrund schlechter und unsachgemäßer Wartung machen direkt Schadensersatzpflichtig. Den eigenen Bootsverleih eröffnen bedeutet also nicht mehr oder weniger, als alle Kosten bis in das kleinste Detail hin zu kalkulieren. Ein Boot vermieten muss natürlich Gewinn einbringen. Je größer das Wassergefährt ist, umso höher auch die laufenden Kosten. Eine Yacht verchartern bringt folgerichtig mehr ein, allerdings kostet der Unterhalt der Yacht auch ein Vielfaches gegenüber einem kleinen Segelboot für den Hobbyeinsatz.

 

Nicht kaufen, sondern selber chartern ist eine gute Alternative

Viele Menschen möchten ihr Boot vermieten, oder ihre Yacht verchartern und sind dabei nicht einmal Eigentümer. Das hört sich seltsam an, ist aber eine sinnvolle Lösung. Man kann eine eigene Yachtcharter gründen, ohne auch nur eines der Boote oder Yachten selbst zu besitzen. Häufig bieten die großen Hersteller und die Werften hierfür besondere Angebote. Dabei spart man sich als Kunde viel Geld ein. Sei es für den Unterhalt, oder für die Versicherung: Eine eigene Kaufcharter ist eine sinnvolle Lösung. Das Geschäftsmodell funktioniert ähnlich wie beim Leasing eines Autos. Zwar bleibt der Leasingnehmer selber für das Boot verantwortlich, kann mit diesem aber verfahren wie er möchte. Zudem kommt er häufig in den Genuss besonderer Konditionen, wie bereits oben erwähnt. Mit der neuen Yacht kann man dann eine Yachtcharter gründen und lagert einige der größten Risiken gleich aus. Will man die Yacht verchartern, muss man gegenüber dem Charterer natürlich den Besitz offenlegen. Aus juristischer Sicht bleibt man bei einem solchen Geschäftsmodell aber der Besitzer, wenn man das Boot vermieten möchte. Wer hier ein wenig kalkuliert und sich ein Kaufcharter Rechenbeispiel erstellen lässt merkt schnell, dass diese Form am effektivsten ist und die meisten Gewinne erwarten lässt.

 

Eine Yachtcharter eröffnen und Gewinne machen

Ein Boot vermieten und eine Yacht verchartern soll natürlich vor allem eines bringen: Geld! Das Gewinne erzielt werden können hängt stark von der Auslastung ab. Im besten Fall sollte man durchlaufend die Yacht verchartern. Nur leider lässt es weder die Natur noch der notwendige Wartungsintervall zu. Die Zeiten in denen man nicht das Boot vermieten kann, also die Liegezeiten, sind Kostentreiber die in der Kalkulation berücksichtigt werden müssen. Dennoch sind sie zwingend notwendig und oft den äußeren Umständen geschuldet. In allen anderen Zeiten sollte aber eine durchgängige Auslastung erreicht werden. Dadurch sind teilweise hohe Gewinne möglich, welche für weitere Anschaffungen einsetzbar sind.

 

Betriebswirtschaftliche Betrachtungen

Wir wollen an dieser Stelle keine Steuerberatung durchführen, noch wollen wir Ihnen hier Tipps oder Hinweise zur steuerlichen Behandlung einer Bootsvermietung geben. Die hier gemachten Angaben sind lediglich Wiedergaben unserer Kunden und derer gemachten Erfahrungen. Sämtliche Fragen sollten Sie mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens besprechen und sich von diesem beraten lassen.

Zu den aufkommen Fragen zählt zum Beispiel:

Muss ich für die Bootsvermietung ein Gewerbe anmelden?

Die Vermietung eines Bootes kann von Ihnen sowohl als Privatperson wie auch als Gewerbetreibender erfolgen. Die Unterschiedlichen Betrachtungen und steuertechnischen Behandlungen besprechen Sie bitte mit einem Steuerberater, der sich mit der Vermietung von Booten auskennt.

Welche betriebliche Nutzungsdauer (Afa-Tabelle) gilt für Boote und Yachten?

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht hierfür zu berücksichtigende AfA-Tabellen. Diese Tabellen dienen der Übersicht der Abschreibungsdauer für abnutzbares Anlagevermögen. Aus ihnen sind die anzunehmende betriebliche Nutzungsdauer in Jahren und derer linearer AfA-Satz vom Hundert zu entnehmen. Für Boote und Yachten gilt die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Hochsee-, Küsten- und Binnenschifffahrt".

Laut der aktuell gültigen AfA-Tabelle beträgt die betriebliche Nutzungsdauer für Motorboote und Hochseeyachten, die nach dem 31.12.1991 angeschafft oder hergestellt worden sind, 20 Jahre. Der lineare AfA-Satz pro Jahr beträgt somit 5 Prozent. Ein besonderes Augenmerkt sollten Sie der Vermietung von fest vertäuten oder verankerten und auf Pontons aufgebauten Hausbooten schenken. Die AfA kann nach Ansicht eines bundesdeutschen Finanzgerichtes hiervon abweichen.

Die Dauer der Abschreibung von Hausbooten kann 30 Jahre betragen

Bei der Absicht der Vermietung eines Hausbootes als Ferienhaus oder als Ferienwohnung sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin diesem Punkt ein besonderes Augenmerk schenken. Insbesondere bei festverankerten oder festvertäuten Hausbooten, sowie nicht zur Fahrt freigegebenen Hausbooten auf Pontons, bestehen seitens bundesdeutscher Finanzgerichte differenzierende Ansichten. Grund der Abweichung in der Annahme ist die in der amtlichen AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Hochsee-, Küsten- und Binnenschifffahrt" eigenständig aufgeführte Abschreibungsdauer von 30 Jahren für Pontons. Der lineare AfA-Satz betrüge demnach nur 3,3 Prozent.

Eine Frage der Vermietung: Hausboot oder Sportboot?

Sollten Sie sich mit dem Gedanken der Vermietung eines Hausbootes beschäftigen, steht genau diese Frage im Raum. Handelt es sich bei der von Ihnen angedachten Bootsvermietung um die Vermietung eines Hausbootes oder eines Sportbootes?

Ein Hausboot, umgangssprachlich auch gerne als Floating Home bezeichnet, ist fest verankert bzw. fest vertäut und nicht motorisiert oder darf vom Mieter nicht gefahren werden. Das Hausboot soll quasi nur zum Wohnen genutzt werden.

Ein Sportboot hingegen ist zu Sport- und Erholungszwecken bestimmt. Nach neuerer Definition spricht man bewusst von Sportfahrzeug. Ein Sportboot ist gemäß Definition somit ganz klar ein Fahrzeug (Wasserfahrzeug). Für Sportboote gilt in Europa die Sportboot-Richtlinie 2013/53/EU, welche die alte Richtlinie 94/25/EG und deren Ergänzung 2003/44/EG abgelöst hat.

Auf den Ansatz kommt es an.

 

Was sollte man noch beachten?

Wer sein Boot oder seine Yacht vermieten möchte, sollte sich mit geltenden Vorschriften bekannt machen und beachten. So gibt es landesweite wie auch regionale Regelungen und Vorschriften. So gelten für beliebte Wassersportreviere und europäische Binnenseen oftmals restriktive Vorgaben.

So müssen zum Beispiel Eigentümer und Betreiber von vermieteten sowie von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten erheblich höhere Sicherheitsvorschriften einhalten und benötigen für ihr Sportboot unter deutscher Flagge ein Zeugnis einer deutschen Behörde.

Soll das Boot ohne festen Bootsführer, auch Skipper genannt, vermietet werden, so ist für das Boot ein Bootszeugnis vorgeschrieben. Für den Fall, dass die gewerbsmäßige Nutzung oder Vermietung des Bootes mit Gestellung eines festbestimmten Bootsführers oder Kapitäns, umgangssprachlich auch Skipper genannt, erfolgen soll, ist für das Boot oder die Yacht ein Sicherheitszeugnis sowie ein Schiffsbesatzungszeugnis notwendig.

Das Bootszeugnis wird auf Antrag des Betreibers vom jeweils zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erteilt. Es kann unter Bedingungen und mit diversen Auflagen verbunden erteilt werden. Für die Beantragung muss das Boot, egal ob Neuboot oder Gebrauchtboot, von einem Sachverständigen für Sportboote inspiziert werden.

 

Rechtsgrundlage für Sportboote unter deutscher Flagge

In Deutschland sind dies an erster Stelle die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch SportbootVermV) als auch die See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV).

Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen
https://www.gesetze-im-internet.de/sportbootvermv-bin2000/

Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich.
https://www.gesetze-im-internet.de/seespbootv/

 

Hier finden Sie Hinweise zu den unterschiedlichsten Themen im Zusammenhang mit Kauf und Finanzierung eines Freizeitbootes.

 

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